Terms & Conditions – Charlie
Charlie

Terms & Conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Veranstaltungs-, Vermietungs-, Bewirtungs- und sonstige Leistungen der Miasan GmbH (CHARLIE)

  1. Geltungsbereich – Vertragsgegenstand
    1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für sämtliche Verträge betreffend die Überlassung von Eventveranstaltungsflächen einschließlich der Durchführung und Bewirtung von Veranstaltungen sowie sonstiger damit zusammenhängenden Leistungen zwischen der Miasan GmbH (CHARLIE) und unserem Vertragspartner (Gast). Sie gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen auch wenn nicht nochmals ausdrücklich Bezug auf sie genommen wird.
    2. Die gebuchten Flächen stehen dem Gast am Tag der Veranstaltung ab der vereinbarten Uhrzeit zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht.
    3. Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmen, es sei denn in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
    4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
  2. Angebot und Vertragsabschluss / Buchungsinhalte / Teilnehmerzahl
    1. Der Vertrag kommt auf Buchungsanfrage des Gastes und eine entsprechende Buchungsbestätigung (schriftlich) zustande. Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend.
    2. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Nachverträgliche Nebenabreden müssen schriftlich fixiert werden.
    3. Ist der Gast Vermittler bzw. Organisator eines Dritten (Auftraggeber), so haften beide gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Pflichten aus dem Vertrag. Der Vermittler erklärt, hierzu von seinem Auftraggeber ermächtigt worden zu sein. Vertragspartner und Gast des CHARLIE und damit Rechnungsadressat ist zunächst der Vermittler.
    4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, CHARLIE die genaue Anzahl der Teilnehmer und die definitive Speisen- und Getränkeauswahl bis spätestens 5 Werktage vor der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen.
    5. Nachbestellungen von Speisen, Getränken, zusätzlichem Material, Personal usw. werden nach den Listenpreisen von CHARLIE gesondert berechnet.
    6. Bei Veranstaltungen, die über die vereinbarte Zeit hinausgehen, berech-net BLITZ einen Dienstleistungszuschlag pro Mitarbeiter auf der Basis der kalkulierten Personalkosten der jeweilig beanspruchten Mitarbeiter.
    7. CHARLIE behält sich vor, in der Menüzusammenstellung eine Änderung für den Fall vorzunehmen, dass aus von CHARLIE nicht zu vertretenden Gründen Teile des Menüs durch andere gleichwertige Speisen oder Getränke ersetzt werden müssen. CHARLIE wird sich bemühen, den Gast rechtzeitig zu informieren und trägt dafür Sorge, dass im zumutbaren Umfang das Ersatzprodukt dem Charakter des ersetzten Produktes möglichst nahekommt.
    8. Wünscht der Gast am Veranstaltungstag eine Änderung der vereinbarten Bestuhlungsart, behält CHARLIE sich das Recht vor, eine Pauschale für den Umbau in Höhe von EUR 75,- zu erheben.
  3. Preise und Zahlungsbedingungen
    1. Der Gast ist verpflichtet, für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen die vereinbarten Preise zu zahlen.
    2. Alle angegebenen Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung mehr als vier Monate liegen und sich der von uns allgemein für solche Leistungen berechnete Preis erhöht. Der Gast ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung mehr als 5 % beträgt.
    3. Rechnungen sind, soweit schriftlich nicht anders vereinbart, ohne Abzug 7 Tage nach Zugang zu bezahlen. Der Gast kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt können wir EUR 20,- verlangen.
    4. CHARLIE behält sich vor, mit Annahme des Angebots durch den Gast 50% der Vertragssumme als Vorauszahlung zu verlangen. Macht CHARLIE von diesem Recht Gebrauch und ist diese Vorauszahlung nicht 14 Tage nach Zugang einer entsprechenden Aufforderung an den Gast, spätestens jedoch 14 Tage vor der Veranstaltung eingegangen, ist CHARLIE zum Rücktritt vom Vertrag und zur Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung berechtigt. Bei der Zahlungsanweisung sind das Datum und der Name der Veranstaltung anzugeben.
    5. Eine Fakturierung ins Ausland ist nur nach vorheriger Abstimmung mit CHARLIE möglich.
  4. Haftung für Mängel
    1. Offensichtliche Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn die Beanstandung bei der Übergabe erfolgt. Mängel oder Mengen-abweichungen von durch CHARLIE zur Verfügung gestellten Einrichtungen sind unverzüglich gegenüber CHARLIEanzuzeigen.
    2. Bei Mängeln der von BLITZ zur Verfügung gestellten Einrichtungen wird CHARLIE den betroffenen Gegenstand nach eigener Wahl nachbessern oder Ersatz liefern, wobei mehrere Nachbesserungsversuche zulässig sind. Werden die Nachbesserungen nicht in angemessener Zeit durchgeführt oder ist auch die Ersatzlieferung mangelhaft, so kann der Gast die Herabsetzung der Vergütung verlangen und, wenn die Veranstaltung wesentlich beeinträchtigt ist, vom Vertrag zurücktreten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
  5. Haftung für Schäden
    1. Der Gast haftet für alle Schäden an Gegenständen, die sich im Besitz von CHARLIE befinden oder von CHARLIE eingebracht wurden und durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. – besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus dem Bereich des Gastes oder von ihm selbst schuldhaft verursacht werden.
    2. CHARLIE kann vom Gast die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
    3. CHARLIE haftet für Schäden durch Pflichtverletzungen an anderen Rechtsgütern als Leben, Körper oder Gesundheit nur bei einer Verursachung in Folge grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes. CHARLIE haftet nicht für eingebrachte Gegenstände des Gastes.
    4. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
    5. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches beziehungsweise bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.
    6. Nimmt ein Gast nach Ende der Veranstaltung auf eigenen Wunsch nicht verzehrte Speisen/Getränke mit, übernimmt CHARLIE keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Lagerung, Transport, hygienische Behandlung oder sonstigen unsachgemäßen Umgang und/oder verspäteten Verzehr verursacht werden.
  6. Rücktritt des Gastes/Stornierung/Stornokosten
    1. Der Gast kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Gast jedoch zur Zahlung der Stornokosten.
    2. Die Stornokosten betragen bis zu 60 Tagen vor der Veranstaltung 25% der Gesamtauftragssumme, bis zu 30 Tagen vor der Veranstaltung 50% der Gesamtauftragssumme, bis zu 8 Tagen vor der Veranstaltung 75% der Gesamtauftragssumme und ab 7 Tagen vor der Veranstaltung 100% der Gesamtauftragssumme.
    3. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass CHARLIE kein Schaden oder niedriger Schaden entstanden ist.
    4. Unbeschadet voranstehender Regelung kann CHARLIE Waren, Materialien und Personaldienstleistungen, die speziell für die betroffene Veranstaltung angeschafft wurden und die CHARLIE nicht anderweitig einsetzen kann, dem Gast in Rechnung stellen.
  7. Rücktritt von CHARLIE/Stornierung
    1. CHARLIE ist berechtigt aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, unbeschadet sonstiger Gründe, insbesondere wenn die Fläche/Leistungen unter falschen oder irgend irrtümlichen Angaben zur Person oder des Buchungszwecks gebucht wurde, wir von Umständen erfahren, die eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Gastes nahelegen, insbesondere, wenn der Gast unsere fälligen Forderungen nicht begleicht oder der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Insolvenz gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet hat oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.
    2. CHARLIE ist auch berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt, Arbeitskämpfe (Aussperrung und Streik), o.ä. von CHARLIE nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen oder unzumutbar erschweren.
    3. In den vorgenannten Fällen stehen dem Gast keine Schadensersatzansprüche zu.
  8. Besondere Pflichten des Gastes
    1. Die Unter-und Weitervermietung der gebuchten Flächen/Leistungen bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.
    2. Für angemietete Gegenstände/Räume obliegt dem Gast von der Übernahme bis zur Rückgabe die Sorgfaltspflicht. Der Gast haftet CHARLIE für alle Schäden, welche bei Beschädigung, Bruch oder Verlust durch Verschulden des Gastes oder seiner Angestellten, sonstigen Mitarbeiter, Subunternehmer oder Gäste entstehen. Behauptet der Gast eine Verursachung durch Dritte, so trifft ihn die Beweislast.
    3. Als Veranstalter ist der Gast verpflichtet, gegebenenfalls auch zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um gesetzliche Vorgaben, wie den Jugendschutzvorschriften u. a. zu genügen und insbesondere in Absprache mit Behörden erforderliche Genehmigungen u. a., rechtzeitig einzuholen.
    4. Gegebenfalls fällige GEMA Gebühren und andere Bewilligungen sowie Genehmigungen aller Art sind Sache des Gastes.
    5. Speisen und Getränke dürfen ausschließlich von CHARLIE beziehungsweise von den damit beauftragten Dritten bezogen werden. Das Mitbringen von Speisen oder Getränke sowie andere Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch CHARLIE. In diesen Fällen wird ein angemessener Beitrag zur Deckung der Kosten berechnet. Der Gast trägt in diesem Fall die volle Haftung für mitgebrachte Speisen und Getränke. Der Gast stellt CHARLIE insoweit von jeder Inanspruchnahme durch Dritte frei.
    6. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial oder sonstige Gegenstände haben den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Der Gast ist verpflichtet auf Verlangen von CHARLIEeinen behördlichen Nachweis zu liefern.
    7. Fotografien sowie Video- und Tonaufzeichnungen von Events, die über den privaten Gebrauch hinausgehen, müssen von CHARLIE genehmigt werden.
  9. Form von Erklärungen
    1. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Gast gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
  10. Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand
    1. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung des Abs. 3 etwas anderes ergibt.
    2. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.
    4. Werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in eine Fremdsprache übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGBs ausschlaggebend.